Energiesparen ist

bares Geld!

Energieberatung


Wir alle wollen das Klima schützen und auch unseren Geldbeutel. Nicht zuletzt deshalb werden auch gesetzliche Vorgaben, wie etwa in der Energieeinsparverordnung, immer strenger. Gerade beim Bau oder der Sanierung eines Hauses gibt es viele Stellschrauben und Maßnahmen, die dauerhaften Einfluss auf die Energieeffizienz haben.
Doch welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll? Als zertifizierte Berater für energetische Gebäudebewertung beraten wir Sie gerne, welche Investition wirtschaftlich wie ökologisch am besten geeignet sind. Dazu betrachten wir das Gebäude als Ganzes und entscheiden fachkundig, welche Einzelmaßnahmen in welcher Reihenfolge tatsächlich ratsam sind. 

Unsere Leistungen als Energieberater

1. Fördermittel
Als qualifizierte Energieeffizienz-Experten sind wir für die Förderprogramme der Vor-Ort-Beratung des BAFA sowie die Planung und Baubegleitung für die KfW-Effizienzhäuser 115, 100, 85, 70, 55 und 40  (KfW Programm 151) zugelassen. Zudem unterzeichne ich als zertifizierter Sachverständiger Ihren Förderantrag der KfW Bank und überwache Ihre Sanierung durch eine KfW geförderte Baubegleitung (KfW Programm 431).

2. Energieausweise
Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines Energieausweises. Seit Mitte 2009 ist er für beheizten oder gekühlten Gebäude, die vor 1966 fertig gestellt worden sind oder die neu vermietet oder verkauft werden sollen, sowie bei Neubauten Pflicht. Von der Ausweispflicht befreit sind lediglich Denkmal geschützte Gebäude, Wohngebäude, die weniger als vier Monaten jährlich genutzt werden oder wenn bei zeitlich begrenzter Nutzung der zu erwartende Energieverbrauch weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. Wohngebäude mit einer Nutzfläche mit weniger als 50 qm sind ebenfalls befreit. Es gibt zwei Arten von Ausweisen:
Verbrauchsausweis
Dieser ist meistens der Kostengünstigere. Er beruht auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch und ist daher durch das individuelle Nutzverhalten der Bewohner beeinflusst. Basis sind unter anderem die Verbrauchsdaten von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden. Der Verbrauchsausweis ist nur auf Gebäude anzuwenden, die mehr als 5 Wohneinheiten besitzen oder nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut worden sind, oder Gebäude die beim Bau oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutznniveau der Wärmeschuztverordnung von 1977 erreichen. 
Bedarfsausweis
Hier wird nach einer Begutachtung vor Ort die gesamte thermische Hülle und die Anlagentechnik bewertet. Dabei gilt es Wandaufbauten, die Verglasung, Aufbauten des Daches, Anlagentechnik und die Grundrisse für die spätere Berechnung zu erfassen.
Energetische Schwachstellen lassen sich so leicht identifizieren. Das detaillierte Aufmaß des Ist-Zustandes bildet eine aussagekräftige Grundlage, um in enger Zusammenarbeit mit dem Besitzer energiesparende Maßnahmen nach Budget und Machbarkeit zu bewerten und zu planen.

3. Lüftungskonzept
Bei jedem Neubau und bei Mehrfamilienhäusern ist je Wohneinheit ein Lüftungskonzept erforderlich. Für bestehende Einfamilienhäuser kann es auch erforderlich sein, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche gedämmt oder mehr als ein Drittel der Fensterfläche ausgetauscht wird. Liegen besondere Anforderungen an Hygiene oder Schallschutz vor, ist eine moderne Lüftungstechnik ebenfalls oft vorteilhadft. Sprechen Sie uns gerne an! Wir beraten Sie fachkundig und zuverlässig.

4. Baubegleitung
Modernes, energetisch hoch anspruchsvolles Bauen und Sanieren erfordert den Einsatz hochwertiger, aufeinander abgestimmter Materialien und besondere handwerkliche Sorgfalt. Erfolgt eine Prüfung erst am Ende, bleiben mangelnde Sorgfalt und Fehler oft unbemerkt und können teure Folgen haben. Hier kann ein baubegleitender Sachverständigen wertvolle Hilfe leisten. Er überprüft schon während der Bauphase, ob die Qualität der einzelnen Arbeiten und die verwendeten Baustoffe den vertraglich zugesicherten Leistungen entsprechen, und fordert gegebenenfalls Nachbesserungen ein.

Daher fördert auch die KfW-Förderbank bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus, aber auch bei energetischen Einzelmaßnahmen einen Baubegleiter mit einem Zuschuss bis zu 4.000 Euro.